Fach- und sachgerechte Restaurierung von Möbeln, Gemälden, Holz- und Metallobjekten, Rahmen, Spiegeln u.v.m.
Seit mehr als vierzig Jahren verhelfen wir Ihren alten Möbeln und Gemälden wieder zu neuem Glanz. Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich lohnt einen professionellen Restaurator zu engagieren, geben wir Ihnen gerne eine kostenlose Einschätzung des Wertes Ihres Möbelstückes. Natürlich erhalten Sie von uns auch jederzeit einen kostenlosen Kostenvoranschlag bzgl. der Restaurationskosten.Preise & Bedingungen
Preisliste
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen 19% Mwst.
Wir restaurieren auch Ihre alten Kastenfenster und Fensterläden, von der Entlackung , Instandsetzung , Farbgebung Ihrer Wahl bis zur Neuverglasung. |
Wir holen und bringen Ihre Ablauggegenstände
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Anfertigung von Kastenfenstern und Fensterläden nach alten Vorlagen, weitere Informationen gerne unter gruneantik@web.de oderTel:0171-2870276 |
Preise sind netto
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Kleiderschränke, eintürig
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Kleiderschränke, zweitürig
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ab 215,00 € |
Kleiderschränke, dreitürig / zerlegbar nach Maß |
ab 230,00 € |
Vitrine, Glasschrank |
ab 190,00 € |
Büffet, ein-, zwei-, dreitürig
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ab 200,00 € |
Kommode, Kästchen zweitürig, /zwei -schub
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ab 190,00 € |
Nachtkästchen, Wandkästchen usw.
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ab 79,00 € |
Vertiko |
ab 170,00 € |
Schreibtisch |
ab 170,00 € |
Sekretär, Schreibkommoden
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ab 180,00 € |
Tische je nach Größe
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ab 145,00 € je lfm. |
Truhen je nach Größe
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ab 130,00 € |
Stühle |
ab 69,00 € |
Bänke je lfd. Meter |
ab 75,00 € |
Diese Preise gelten für
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Unsere Preise beziehen sich auf massives Weich- und Hartholz.
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Bauelemente |
Preis |
Haustüren (normale Größe)
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ab
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Türblatt (normale Größe)
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ab
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Fensterläden mit Füllung
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ab
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Fensterläden mit Lamellen
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ab
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Zarge |
ab 75,00 € / qm |
Fenster je
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ab 69,90 €/qm |
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Zusatzleistungen |
Preis |
PUR, ACRYL und andere laugenbeständige Lacke.
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Andere Größen und Gegenstände auf Anfrage!
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Bitte unbedingt beachten.Alle entlackten u. gelaugten Holzgegenstände
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Bedingungen
1.Geltung der Bedingungen
Alle Leistungen und Angebote der Fa. Ablaugerei Grune unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen.
Alle Veränderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen müssen schriftlich durch die Vertragspartner festgehalten werden.
2. Leistungsgegenstand
Unsere Leistung beziehen sich nur auf die chemische Entlackung und Reinigung der gelieferten Gegenstände.
3. Auftragsabwicklung
Aufträge, Auftragsänderungen, Vorbehalte und Nebenabreden sind erst durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen. Den An- und Abtransport der Gegenstände übernimmt die/der Auftrag/s-geber/in auf eigene Verantwortung. Beim Verlassen des Betriebsgrundstückes geht diese auf Ihn / Sie über, auch bei Ab -u .Anlieferung, was auf Wunsch des Kunden gegen Berechnung ausführbar ist.
4. Preise
Die Preise für die Entlackung, Aufmassart und Transportkosten richten sich nach der gültigen Preisliste .Ein zugrunde gelegter Kostenvoranschlag ist für die Rechnungsstellung bindend, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Übernahme u. Rückgabe der zu bearbeitenden Gegenstände, ab Betriebsgrundstück.
5, Annahme- u. Abnahmeverzug
Spätestens 10 Tage, nach Bestätigung der Auftragserfüllung müssen Selbstabholer, Ihre Gegenstände abholen, ansonsten sind wir berechtig, auf Kosten u. Verantwortung des Auftraggebers, sie selbst oder bei einer Spedition einzulagern. Zudem können wir §326 BGB bei Annahmeverzug geltend machen.
6. Gewährleistung u. Haftung
Der/Die Auftraggeber muss die Gegenstände bei der Abholung o. Anlieferung unmittelbar überprüfen. Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gegenstände schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten erlöschen alle Gewährleistungsansprüche . Gewährleistungsansprüche meinen das Recht auf Nachbesserung. Sollte dies misslingen, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Geltung bringen, Unmöglichkeit der Leistung, Nichterfüllung, positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß u. unerlaubte Handlung schließen Ersatzansprüche aus, wenn ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jegliche Haftung ist bei unrichtigen mündlichen oder schriftlichen Angaben, bei Verlangen von nicht fachgerechter Arbeit und bei unsachgemäßer Vor- und Nachbereitung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug von Skonto bei Abholung oder Anlieferung rein netto plus der gesetzlichen Mwst. zu leisten. Bei Zahlungsverzug oder Stundung berechnen wir Verzugs- o. Stundungs -zinsen in Höhe von 12 %. Inkassokosten gehen zu Lasten des Schuldners. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Tag der Gutschriftsanzeige bei uns gilt als Zahlungseingang.
8. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und aller resultierenden Forderungen unser Eigentum.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Dachau.
Gerichtsort ist Dachau.
Ergänzende Vereinbarung für Entlackungsarbeiten
Wir stellen Ihnen gerne unser Fachwissen als Entlacker von Holz und Metall zu Verfügung, dennoch können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien, nicht in allen Fällen erkennen , um welches Material es sich handelt, in welchen Alters- u. Zersetzungszustand sich dieses befindet und welche Verarbeitung erfolgt ist. Mehrschichtiger Farbauftrag u.s.w.
Der Besteller trägt daher das Risiko, dass sich das vom ihm übergebene Material nicht zum Ablaugen bzw. Entlacken eignet. Wir haften nicht für Schäden, die aus diesem Grund entstehen. Um Sie vor solchen Schäden zu bewahren , beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise. Holz ist von ungleicher Beschaffenheit und als Organischer Stoff der Zersetzung unterworfen. Bei Obst- und Harthölzern können sich Verfärbungen ergeben.
Bei sehr dick aufgetragenen Farbschichten können in Vertiefungen und Rillen leichte Farbreste verbleiben. Nach dem Abbeizen werden viele Hölzer, ins besonders, wenn sie Witterungseinflüssen ausgesetzt waren, rissig und faserig. Trotz intensiver Spülmaßnahmen ist es nicht immer möglich, sämtliche bei der Neutralisierung entstandenen Salze aus den Holzteilen auszuspülen. Restsalze können in diesem Fall die Holzstruktur beschädigen, unter extremen Bedingungen sogar zerstören. Dies ist dann möglich, wenn bereits vor dem Abbeizen die Oberfläche der Holzteile Schäden wie Pilzbefall oder Einwirkung von UV-Licht aufweisen. Gleiche Schäden können bei Holzteilen auftreten, die mit dunklen Holzlasuren behandelt wurden. Im Holz verbleibende Restsalze sind stark hygroskopisch und werden bei Einwirkung hoher Luftfeuchtigkeit an die Holzoberfläche gezogen. Sie nehmen dann auf dem Holz weiße Schleier wahr. Eine Behandlung durch Abbürsten und Nachwaschen mit Wasser und Essigzusatz hilft hier.
Um die Schleierbildung gänzlich auszuschließen, dürfen die Hölzer nicht offenporig behandelt werden. Sinnvoll sind daher Anstrichmaterialien, die das Holz porendicht abschließen. Dies beachten Sie bitte besonders bei Holzbauteilen und – möbeln, wie z. B. Fenstern, Klappläden oder Garteneinrichtungen die der Witterung ausgesetzt sind. Für solches „Ausblühen“ können wir in keinem Fall Haftung übernehmen. Sie haben daher die Endneutralisierung und eine entsprechende Oberflächenbehandlung selbst zu übernehmen, wie auch die Verantwortung über die Mittel.
Furniertes Holz kann von uns nicht schadlos abgelaugt werden. Der Besteller hat selbst zu prüfen, ob das uns überlassene Holz massiv oder furniert ist. Gegebenenfalls bieten wir an, gegen Aufpreis zu entfurnieren.
Bei verleimtem Holz übernehmen wir kein Gewähr, dass die Verleimung dem Ablaugvorgang standhält. Glas wird von unserer Lauge nicht angegriffen. Bleiverglasungen werden angegriffen. Beschläge aus Aluminium und Sicherheitsschlösser müssen vom Besteller, vor Übergabe an uns, abgebaut werden. Der Besteller hat bei Auftragserteilung an uns unbedingt anzugeben, ob seine Ware ganz oder teilweise aus dem Werkstoff Aluminium besteht. Aluminium erleidet in der Lauge Schaden und kann von uns nicht behandelt werden. Vor einer Weiterbehandlung des von uns entlackten Holzgegenstands hat der Besteller selbst zu prüfen, ob sich der von uns freigelegte Untergrund für eine Neubeschichtung eignet. Für lose Teile, aufgeleimte Applikationen und Glasbruch kann keine Haftung übernommen werden. Die uns überlassenen Materialien sind nach der Bearbeitung von uns auf etwaige Mängel zu überprüfen.